Bereits mit der nächsten Impfstoffbestellung bis Dienstag (24. August) 12 Uhr für die Woche vom 6. bis 12. September reichen Ärzte nur noch ein Rezept in der Apotheke ein. Darauf geben sie lediglich an, wie viele Dosen sie von welchem Impfstoff für die Woche benötigen.
Bei der Bestellung können Ärzte eventuelle Auffrischimpfungen mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer einplanen. Diese werden ab 1. September möglich sein. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit heute nochmals bestätigt. Die Details würden noch festgelegt.
Zu klären sind unter anderem Fragen zu den Anspruchsberechtigten, also wer soll eine weitere Impfung erhalten, sowie zum Abstand zwischen abgeschlossener Impfserie und Auffrischimpfung. Es wird erwartet, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) hierzu eine Empfehlung abgibt.
Bislang liegen nur die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz der Länder von Anfang August vor. Danach sollen Pflegebedürftige und Personen ab 80 Jahren sowie immunsupprimierte und immungeschwächte Personen erneut geimpft werden. Außerdem soll Personen, die mit dem Vakzin von AstraZeneca oder Johnson & Johnson geimpft wurden, eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden. Die abgeschlossene Impfserie soll dabei jeweils mindestens sechs Monate her sein.
Bestellmenge pro Arzt
Es gibt keine Vorgaben zu den Bestellmengen. Arztpraxen bestellen so viele Dosen, wie sie in dieser Woche für Erst- und Zweitimpfungen sowie für Auffrischimpfungen benötigen.
Neu: Bestellung auf einem Rezept
Die Bestellung von Impfstoffen erfolgt auf nur noch einem Rezept. Eine Unterscheidung zwischen Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen ist nicht erforderlich. Ärzte geben lediglich die Gesamtzahl der Dosen je Impfstoff an.