Der mRNA-Impfstoff des US-Unternehmens ist seit Beginn der Impfkampagne in Deutschland im Einsatz, bislang allerdings nur in Impfzentren. Diese schließen vielerorts. Personen, die bis dahin dort nur ihre Erstimpfung mit Moderna erhalten haben, sollen nach den Plänen von Bund und Ländern die Zweitimpfung in einer Arztpraxis erhalten. Der Impfabstand zwischen Erst- und Folgeimpfung beträgt nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission vier bis sechs Wochen.
Spikevax ist für Personen ab zwölf Jahre zugelassen und kann ebenso wie der Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer für Auffrischimpfungen verwendet werden. Diese können nach der Coronavirus-Impfverordnung seit 1. September durchgeführt und abgerechnet werden.
Eine Besonderheit ist die begrenzte Transportzeit des Impfstoffes: Wie der Impfstoff von BioNTech/Pfizer darf auch der Impfstoff von Moderna aufgetaut nur maximal zwölf Stunden transportiert werden. Wieviel Zeit nach dem Transport vom Großhandel über die Apotheken in die Arztpraxen verbleibt, um den Impfstoff gegebenenfalls bei Haus- oder Pflegeheimbesuchen einsetzen zu können, ist in der von den Apotheken jeweils mitgelieferten Begleitinformation aufgeführt.
Ein aktueller Steckbrief zum Impfstoff ist im Downloadcenter abrufbar.
Änderungen wird es in Kürze bei der Bestellung und Auslieferung des Impfzubehörs geben. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant eine Allgemeinverfügung, nach der das Impfzubehör ab 4. Oktober nicht mehr zusammen mit dem Impfstoff an die Arztpraxen ausgeliefert werden soll. Die Arztpraxen sollen Spritzen, Kanülen sowie gegebenenfalls NaCL-Lösung dann entsprechend ihres Bedarfs und auch in größeren Mengen bestellen können. Die Kosten für das Impfzubehör werden weiterhin vom Bund übernommen.
Die Umstellung soll Anfang Oktober erfolgen, sodass Arztpraxen mit der Impfstofflieferung am 27. September letztmalig das Zubehör zusammen mit dem Impfstoff geliefert bekämen. Damit müssen Praxen voraussichtlich bereits für die Impfwoche vom 4. bis 10. Oktober das Impfzubehör separat bestellen.
Die Bestellungen müssen nicht zeitgleich mit der Impfstoffbestellung erfolgen. Sie sind jederzeit möglich. Die Lieferung des Zubehörs soll in der Regel zwei Tage nach der Bestellung erfolgen. Weitere Details zur Bestellung des Impfzubehörs werden voraussichtlich erst Anfang nächster Woche feststehen.
Die KBV hat sich gemeinsam mit den Apothekern und dem Großhandel mehrfach, aber erfolglos beim BMG dafür eingesetzt, die Umstellung der Bestellung des Impfzubehörs zu verschieben oder zumindest die Details früher bekannt zu geben, sodass sich die Praxen darauf mit Vorlauf vorbereiten können.
Hinweise zur nächsten Impfstoffbestellung bis 21. September, 12 Uhr, für die Woche vom 4. bis 10. Oktober
- Praxen können für die Woche vom 4. bis 10. Oktober wie bisher Impfstoff von BioNTech/Pfizer, AstraZeneca und Johnson & Johnson sowie erstmals auch von Moderna bestellen.
- Es gibt keine Vorgaben zu den Bestellmengen. Arztpraxen bestellen so viele Dosen, wie sie in dieser Woche für Erst- und Zweitimpfungen sowie für Auffrischimpfungen benötigen.
- Die Bestellung von Impfstoffen erfolgt auf nur noch einem Rezept. Eine Unterscheidung zwischen Erst-, Zweit- und Auffrischimpfungen ist nicht erforderlich. Ärzte geben lediglich die Gesamtzahl der Dosen je Impfstoff an.