Icon für Meldungen, Rubrik "Vertrag"

hkk kündigt den Gerinnungshemmervertrag zum 30. Juni 2024

Die Handelskrankenkasse (hkk) hat den Gerinnungshemmervertrag nach §140a SGB V zum 30. Juni 2024 gekündigt. Die mit dem Vertrag vereinbarten Leistungen (GOP 99434 bis 99440) können daher für die Zeit ab 1. Juli 2024 für Patienten der hkk nicht mehr abgerechnet werden.

Der Gerinnungshemmervertrag mit der AOK Bremen/Bremerhaven läuft weiter.

 

#Vertrag,  #Abrechnung / Honorar