Höhere Vergütung für vorläufige digitale Gesundheitsanwendungen

Zum 1. Januar 2025 wurde die Vergütung der GOP 86700 für vorläufig aufgenommene digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von 7,64 Euro auf 7,93 Euro erhöht.

Damit werden die ärztlichen Tätigkeiten für vorläufig aufgenommene DiGA genauso bewertet, wie die für dauerhaft aufgenommene DiGA, die im EBM geregelt sind.

Zudem dürfen Fachpsychotherapeuten für Erwachsene die Verlaufskontrolle, für die vorläufige DiGA „elona therapy Depression“ berechnen.

 

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