Steigerung der Vergütung
Die KV Bremen hat gemeinsam mit den Krankenkassen die Verträge zur Durchführung der Strukturierten Behandlungsprogramme nach §137f SGB V für die Indikation Brustkrebs zum 01.10.2024 angepasst und veröffentlicht. Diese Aktualisierung bot die Gelegenheit, auch die Vergütungsstruktur zu überarbeiten und neu zu positionieren.
Die vereinbarten Anpassungen beinhalten eine Steigerung von 50% für die betroffenen ärztlichen Leistungen, was eine erhebliche Aufwertung darstellt. Konkret bedeutet dies:
- Gesprächsleistung nach stationärem Aufenthalt (GOP 99923):
Erhöhung von 15,00 € auf 22,50 € - Gesprächsleistung im Rahmen der Nachsorge (GOP 99925):
Erhöhung von 15,00 € auf 22,50 € - Anlassbezogene Gesprächsleistung in der Nachsorge (GOP 99927):
Steigerung von 20,00 € auf 30,00 €
Neues Dokumentationsintervall
Ab Oktober 2024 wird ein neuer Parameter "Dokumentationsintervall" eingeführt:
Ärzte können nun wählen, ob die nächste Dokumentation "halbjährlich oder häufiger" oder "jährlich" erfolgen soll. Dieses gewählte Intervall bestimmt den zukünftigen Dokumentationsrhythmus. Bei zwei fehlenden Dokumentationen in Folge muss die DMP-Teilnahme der Patientin beendet werden. Die Angabe des Dokumentationsintervalls ist ab dem 1. Oktober 2024 verpflichtend und bildet die Grundlage für den weiteren Dokumentationsverlauf.
Daneben möchten wir darauf hinweisen, dass vor der Erstellung einer Erstdokumentation zunächst eine Teilnahmeerklärung der Patientin vorliegen muss. Diese Reihenfolge ist entscheidend für eine korrekte Einschreibung in das DMP Brustkrebs.
Den neuen Vertrag, die Vergütungsübersicht und z.B. das Praxismanual finden Sie hier.