Zum 1. Januar 2022 erhalten alle Haus- und Fachärzte bei direktem Patientenkontakt einen Hygienezuschlag. Das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) beschlossen.
Pro Praxis ergibt sich demnach ein Zuschlag von zwei Punkten (rund 22,5 Cent), der ab Januar zu jeder Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschale von der KV Bremen automatisch zugesetzt wird. Ausgenommen sind Fälle, die ausschließlich über Videokontakte stattfinden. Der Zuschlag ist für alle Fachgruppen einheitlich, da sich die allgemeinen Hygienekosten je Behandlungsfall nur unwesentlich unterscheiden.
Mit den Zuschlägen zu den Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen soll der – insbesondere aufgrund der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes und den daraus resultierenden Landeshygieneverordnungen – gestiegene allgemeine Hygieneaufwand in den Praxen berücksichtigt werden. Kosten fallen unter anderem für die Verwendung sogenannter Safety-Produkte sowie für Hygieneberatung und Fortbildung an.
Über die Hygienekosten bei speziellen Leistungen wie ambulante Operationen, Dialysen oder Endoskopien wird separat verhandelt werden müssen. Hier sind die Aufwendungen für Hygiene deutlich höher.