Gynäkologische Praxen können bei der KV die Impfberechtigungen samt Codes zur Terminvermittlung anfordern. Diese gelten für Impfzentren oder für impfende Praxen.
Gemäß Coronaimpfverordnung sind bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren bzw. die Schwangeren selbst nach ärztlicher Abwägung und Aufklärung (gemäß STIKO-Empfehlungen) dazu berechtigt, vorrangig eine Coronaschutz-Impfung zu erhalten. Diese Impfung kann in einer Arztpraxis vorgenommen werden und nach wie vor in den Impfzentren in Bremen oder Bremerhaven. Entsprechende Impfberechtigungen samt Impfcodes zur Terminvereinbarung können von Praxen bei der KV Bremen angefordert werden. Richten Sie Ihre Anfragen an Frau Jennifer Ziehn.
Die medizinische Indikation dokumentiert der behandelnde Gynäkologe behelfsweise mittels Formular 16 (Arzneimittel-Verordnung). Im Freitextfeld wird folgender Text angegeben: „Es besteht eine Impfindikation gemäß Coronavirus-Impfverordnung.“ Das Rezept ist wie gewohnt vom behandelnden Arzt zu unterschreiben und mit einem Vertragsarztstempel zu versehen. Dieses Formular sowie die Impfbescheinigung (mit Code-Aufdruck) sind der Schwangeren auszuhändigen und berechtigen diese, einen Termin im Bremer bzw. Bremerhavener Impfzentren zu vereinbaren.