Impfpflicht: Arbeitgeber können sich ab sofort im Meldeportal registrieren

Das Land Bremen hat ein Meldeportal für die so genannte einrichtungsbezogene Impfpflicht eingerichtet. Arbeitgeber können sich ab sofort registrieren. Ab dem 15. März müssen Beschäftigte ohne entsprechenden Nachweis dort gemeldet werden.

Ab Mittwoch (16. März 2022) gilt in Deutschland die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Beschäftigte in diversen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen müssen ab dann einen vollständigen Impfschutz gegen das Corona-Virus vorweisen. Als Nachweis kommt auch ein Genesenenzertifikat oder ein ärztliches Attest über eine Kontraindikation in Betracht. Für die Meldung der Beschäftigten ohne entsprechenden Nachweis ist die jeweilige Einrichtung zuständig, das heißt der Arbeitgeber bzw. der Praxisinhaber. Um diese Meldungen zu erleichtern, wurde für das Bundesland Bremen eine eigene Plattform eingerichtet. Auf dieser sind ab Dienstag (15. März 2022) Meldungen durch die Einrichtungen möglich.

Um auf der Plattform Meldungen vornehmen zu können, werden Zugangsdaten benötigt. Praxen mit einem oder mehreren Beschäftigten ohne Nachweis (!) können sich ab sofort unter impfpflicht.gesundheitsamt.bremen.de/ registrieren. Die Zugangsdaten werden dann per E-Mail versendet.

Das Gesundheitsressort hat ein Fragen-Antwort-Katalog zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht veröffentlicht: www.gesundheit.bremen.de

Die KV Bremen weist darauf hin, dass ein Beschäftigungsverbot nur durch das zuständige Gesundheitsamt ausgesprochen werden kann und das Verbot nicht unmittelbar nach dem Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vollstreckt wird.