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Impfpflicht in Praxen: Noch keine weiteren Details

Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene wird derzeit die konkrete Ausgestaltung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht abgestimmt. Konkretisierungen sind nach Auffassung der KV Bremen erst kurzfristig vor dem Inkrafttreten am 16. März zu erwarten.

Zwischenzeitlich sind auch erste Stimmen aus Gesundheitsämtern wahrzunehmen, die eine Fristverlängerung fordern, um die notwendigen Vorbereitungen für die Umsetzung vornehmen zu können. Presseberichten zufolge sind mittlerweile 74 Verfassungsbeschwerden von rund 300 Beschwerdeführern eingereicht worden. In der Mehrzahl seien diese als Eilanträge gestellt, über die das Bundesverfassungsgericht wohl noch vor dem 15. März entscheiden wird.

Meldung vom 19. Januar 

Informationsseite des Bundesgesundheitsministeriums
 

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