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Impfreihenfolge in Arztpraxen: Priorisierung gilt weiterhin

Bei den Corona-Impfungen in Praxen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Bremen und Bremerhaven sind die Priorisierungsvorgaben des Robert‐Koch‐Instituts und der Ständigen Impfkommission (CoronaImpfV des BMG) unbedingt einzuhalten

Darauf weist die KV Bremen ihre Mitglieder noch einmal hin. „Da zunächst nur begrenzte Impfstoffmengen zur Verfügung stehen, müssen wir auf eine strenge Priorisierung setzen, um die Logistik hinter der bislang äußerst erfolgreich angelaufenen Impfkampagne in den Praxen nicht zu gefährden“, geben die Vorstände der KV Bremen, Dr. Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans, bekannt. „Würden einzelne Ärzte von der Priorisierung abweichen, widerspricht dies nicht nur der gültigen Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, sondern könnte auch zu einer Lawine von Anfragen und Anrufen führen, die dann alle Praxen überfordern.“

Die KV Bremen kann auch spätere Sanktionen bei Nichteinhaltung der Priorisierung nach der CoronaImpfV ohne triftigen Grund nicht ausschließen. Ein solcher Grund könnte nach derzeitiger Einschätzung nur dann gegeben sein, wenn ansonsten Impfstoff wegen der Überschreitung der Haltbarkeit vernichtet würde. Die KV Bremen weist deshalb noch einmal darauf hin, dass der Dokumentation durchgeführter Impfungen – insbesondere zur Frage der Priorisierung der geimpften Personen – eine sehr hohe Bedeutung zukommt.

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz der Freien Hansestadt Bremen hat eine Information "Wer wird wann und wo geimpft?" unter folgendem Link bereitgestellt:

https://www.gesundheit.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen229.c.38814.de

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