Zum 1. Juli ändert sich das Institutionskennzeichen (IK) für den Kostenträger: Ärzte geben dann auf dem Bestellrezept für Impfstoffe das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem neuen IK 103609999 an, es wird in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt sein.