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Impfzentren vergeben digitale Impfzertifikate / Vorbereitungen für Praxen laufen

Die Impfzentren im Land Bremen werden in Kürze digitale Impfzertifikate an geimpfte Personen vergeben. Dabei handelt es sich um einen QR-Code, den die Nutzer mithilfe einer App einscannen können. Praxen werden voraussichtlich ab Juli in die Lage versetzt, ihren Patienten ein digitales Impfzertifikat auszustellen.

Wer gegen COVID-19 geimpft ist, soll demnächst einen zusätzlichen Impfnachweis erhalten können – in einer Arztpraxis, durch Betriebsärzte, in Impfzentren oder nachträglich auch in einer Apotheke. Das COVID-19-Zertifikat der EU soll die Reisefreizügigkeit erleichtern.

Das EU-Parlament hat in dieser Woche grünes Licht für ein europaweit gültiges Impfzertifikat gegeben. Nun müssen noch die Mitgliedstaaten abschließend absegnen. Die verbindliche Einführung ist für den 1. Juli vorgesehen. Neben einer abgeschlossenen Impfung sollen sich Bürgerinnen und Bürger dann auch eine durchgemachte Erkrankung oder einen negativen PCR-Test digital bescheinigen lassen können. In Deutschland laufen seit Ende Mai Feldtests in einigen Impfzentren und in Arztpraxen.

Bremen hat nun angekündigt, dass die Impfzentren des Landes in Kürze damit beginnen, digitale Impfzertifikate für Geimpfte auszustellen. In den Praxen wird das Impfzertifikat in den nächsten Wochen flächendeckend ausgerollt. Die Ausstellung soll auf zwei Wegen möglich sein: direkt über das Praxisverwaltungssystem (PVS) oder über ein Online-Portal.

  1. Um den Aufwand für die Ärzte möglichst gering zu halten, soll das Ausstellen der Impfzertifikate direkt aus dem PVS möglich sein. So können die dokumentierten Patientendaten aus dem PVS für das Zertifikat genutzt und eine nochmalige Erfassung der Daten vermieden werden. Die Bundesregierung hat in einer Ausschreibung die PVS-Hersteller aufgefordert, mit dem Software-Update Ende Juni – spätestens jedoch zum 12. Juli – ein entsprechendes Software-Modul bereitzustellen. Das Zertifikat-Modul wird den Arztpraxen kostenfrei zur bestehenden Lizenz im Rahmen des PVS-Vertrages zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung übernimmt der Bund. Die Software-Hersteller haben zudem die Aufgabe, die Praxen über die Anwendung zu informieren. Diese Lösung wird nach jetziger Lage frühestens ab Mitte Juli bereitstehen!
  2. Daneben stellt das Robert Koch-Institut eine Webanwendung bereit. Dafür müssen die Daten wie Name der Person, Geburtsdatum, Impfstoff, Impfdosis und Impfdatum zunächst manuell nach der Anmeldung in ein Online-Formular eingegeben werden, bevor der QR-Code erstellt werden kann. Diese Lösung wird derzeit noch erprobt. Über weitere Einzelheiten dazu wird die KV Bremen zu gegebener Zeit informieren.

In Vorbereitung auf die Einführung des digitalen Impfzertifikates der EU wurde mit der Coronavirus-Impfverordnung die Vergütung für das Ausstellen solcher Zertifikate festgelegt. Bei Patienten, die in der eigenen Praxis geimpft wurden, erhalten Vertragsärzte sechs Euro je Zertifikat für die erste und für die zweite Impfung. Wird das Zertifikat (QR-Code) direkt aus dem PVS erstellt beträgt die Vergütung jeweils zwei Euro. Arztpraxen können Impfzertifikate auch für Personen ausstellen, die sie nicht selbst geimpft haben. Da hier der Prüfaufwand größer ist, um Missbrauch zu vermeiden, sieht die Coronavirus-Impfverordnung dafür 6 bzw. 18 Euro je Zertifikat vor.

Weitere Details wird die KV Bremen in Kürze veröffentlichen.

Der Impfnachweis in Papierform mittels Eintrag in das gelbe WHO-Impfbuch ist weiterhin möglich und gültig.

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