Normalerweise wird der Zuschlag von acht Euro nur an Wochenenden, an Feiertagen und am 24. und 31. Dezember gewährt. Mit der heute bekannt gegebenen Regelung wird er nun bis einschließlich 9. Januar auch an Werktagen gezahlt.
Lauterbach appellierte zugleich an die Ärztinnen und Ärzte, über 30-Jährige vornehmlich mit dem Impfstoff von Moderna zu boostern. Die Wirksamkeit sei mindestens genauso gut wie bei dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer.
Dem Minister zufolge stehen rund 30 Millionen Dosen des US-Herstellers bereit, hingegen nur drei Millionen von BioNTech/Pfizer. Letztere sollten vor allem für unter 30-Jährige verwendet werden, die nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission nicht mit Moderna geimpft werden sollen. Zugelassen ist der Impfstoff allerdings ab 12 Jahren.
Erste Lieferungen von Novavax im Januar
Mit ersten Lieferungen des neu zugelassenen Corona-Impfstoffes des US-Herstellers Novavax rechnet der Bundesgesundheitsminister im Januar. Deutschland habe rund vier Millionen Dosen dieses Impfstoffes bestellt, weitere Bestellungen würden folgen. Zur Verteilung des Impfstoffes sagte er, dass es keine Kontingentierung geben werde.
Abrechnung: Zuschlag zum Impfhonorar
Für den Zuschlag zum Impfhonorar geben Arztpraxen die Pseudoziffer 88325 an.