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Infusionstherapie mit Sebelipase alfa ist jetzt abrechenbar

Zum 1. Juli 2021 wird eine neue Leistung für die Infusionstherapie mit Sebelipase alfa nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 02102 abrechnungsfähig.

Die GOP 02102 ist für Kinder- und Jugendärzte, die über eine Berechtigung zur Abrechnung der Abschnitte 4.4 und 4.5 EBM verfügen, sowie Internisten berechnungsfähig und mit 165 Punkten/ 18,36 Euro bewertet. Die Vergütung erfolgt zunächst extrabudgetär.

Für die Beobachtung und Betreuung eines Patienten bei der Gabe von Sebelipase alfa hat der Bewertungsausschuss keinen entsprechenden Anpassungsbedarf festgestellt, da aber eine Beobachtungsleistung unter bestimmten Bedingungen medizinisch geboten sein kann, wird die GOP 02102 in die bestehende GOP 01514 (Beobachtung und Betreuung eines Kranken bei der Gabe von Velmanase) im Abschnitt 1.5 des EBM integriert. Somit kann die GOP 01514 bei der Gabe der Medikamente Velmanase oder Sebelipase alfa abgerechnet werden.

Zudem wird der Bewertungsausschuss bis zum 30. September 2021 prüfen, ob Leistungsbestandteile der GOP 01510 bis 01512 (im Zusammenhang mit der Gabe von Alglucosidase alfa bei Morbus Pompe und nach subkutaner Injektion von Trastuzumab), 01514, 01516 und 01517 in eine neue Leistungsstruktur überführt werden und die Bewertung angepasst wird.

 

Anti-Drug-Antikörper gegen Sebelipase alfa

Unter einer Enzymersatztherapie mit Sebelipase alfa (Kanuma®) können sich spezifische Antikörper entwickeln und eine schwere Immunreaktion auslösen oder die therapeutische Wirkung kann ausbleiben. Für diese Fälle ist eine Untersuchung auf Antikörper gegen Sebelipase alfa nach der GOP 32481 (28,70 Euro) zum 1. Juli 2021 eingeführt worden.

#Abrechnung / Honorar

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