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IP-Wunde ist jetzt für alle gesetzlichen Krankenkassen geöffnet

Seit dem 1. Juni können die teilnehmenden IP-Wunde-Praxen Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen in das Projekt einschreiben.

Dank der Zusage des Projektträgers zur Erweiterung der Rechtsgrundlage ist die Beschränkung auf Patienten der bisherigen teilnehmenden Krankenkassen aufgehoben.

 

Patienten bisher teilnehmender Krankenkassen

Für die Einschreibung von Versicherten der bisher teilnehmenden Krankenkassen (AOK Bremen/Bremerhaven, vivida bkk, hkk, IKK gesund plus, Techniker Krankenkasse, energie BKK, Continentale BKK und BKK ZF & Partner) ist weiterhin die Teilnahmeerklärung zu verwenden. Diese kann über das Downloadcenter und die IVPnet bezogen werden.

 

Patienten bisher nicht-teilnehmender Krankenkassen

Versicherte aus bisher nicht-teilnehmenden Krankenkassen müssen zwingend den  Behandlungsvertrag  mit den zu behandelnden Ärzten schließen. Dieser Vertrag steht im Downloadcenter und der IVPnet zum Download bereit.

 

Der weitere Einschreibeprozess bleibt ansonsten unverändert. Durch die Öffnung für alle gesetzlichen Krankenkassen kann IP-Wunde nun noch mehr Patienten mit chronischen Wunden eine optimierte Versorgung bieten.

 

#Vertrag