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Johnson & Johnson-Impfstoff ab 18 Jahre ohne Priorisierung zugelassen

Der COVID-19-Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson kommt Ende Mai erstmals in die Praxen. Er wurde im März für Personen ab 18 Jahren in der EU zugelassen. Das Besondere an dem Vektor-Impfstoff ist, dass er nur einmal verabreicht werden muss.

Für COVID-19 Vaccine Janssen® wurde die Priorisierung bundesweit aufgehoben. Ärzte können demnach alle impfwilligen Personen mit dem Impfstoff impfen.Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut empfiehlt, den Impfstoff in der Regel für Personen im Alter ab 60 Jahren zu verwenden. Der Einsatz des Vakzins als einmalige Impfung unterhalb dieser Altersgrenze ist nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch den Patienten möglich.

Weitergehende Informationen zur Verabreichung und Haltbarkeit sind auf der Themenseite Impfen in Arztpraxen zusammengetragen.

Informationen zur Abrechnung und Dokumentation: 

  • GOP  88334 (20 Euro); Die Ziffer wird für diese Indikationen um einen Buchstaben ergänzt: Y für  Indikation „Beruf“ bzw. I für Indikation „Pflegeheimbewohner“
  • Bei der tagesaktuellen Dokumentation wird die einmalige Impfung mit dem Vakzin Janssen® als Abschlussimpfung (nicht als Erstimpfung) im Impf-Doku-Portal erfasst. 

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