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Kardioversion: GOP 04421 und 13552 sind nicht neben Selektivvertrag abrechenbar

Zum 1. Januar 2024 wurden die GOP 04421 und 13552 in den EBM aufgenommen. Im 1. Quartal 2024 können Patienten damit im Rahmen des Selektivvertrages zur mehrstufigen ambulanten Versorgung von Patienten mit tachykarden Herzrhythmusstörungen durch Kardioversion gemäß § 140a SGB V (Vertrag Kardioversion) oder nach den Vorgaben des EBM behandelt werden.

Der Vertrag endet zum 31. März 2024, so dass diese Wahlmöglichkeit lediglich im 1. Quartal 2024 besteht. 

Wir bitten Sie darauf zu achten, dass bei der Behandlung von Patienten eine Parallelabrechnung vermieden wird, da dies zu Streichungen in der Abrechnung führen wird.

 

#Abrechnung / Honorar