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Keine ausschließliche Bestellung des BioNTech-Impfstoffs für kommende Woche möglich

Praxen können für die kommende Woche vom 19. bis 23. April keine spezifische Bestellung aufgeben. Damit gibt es auch keine Ausnahme für beispielsweise Kinder- und Jugendärzte, die keine Verwendung für den AstraZeneca-Impfstoff haben.

Das ist das Ergebnis eines Spitzengespräches zwischen Bundesgesundheitsministerium, Apothekenverbänden und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom Montagabend (12. April). Insbesondere Kinder- und Jugendärzte hatten darauf hingewiesen, dass sie aufgrund ihres Patientenklientel keine Möglichkeit haben, den AstraZeneca-Impfstoff zu verimpfen.

Damit bleibt es für die Woche vom 19. bis 23. bei der generischen Bestellung auf dem Muster 16, das heißt ohne die spezifische Angabe des Impfstoffs. Dabei soll sichergestellt sein, dass jeder Arzt mindestens ein Vial mit 6 Dosen von BioNTech und ein Vial mit 10 Dosen von AstraZeneca erhält. Die Bestellung muss bis spätestens Dienstag, den 13. April, 12 Uhr aufgegeben werden.

Eine impfstoffspezifische Bestellung wird voraussichtlich ab dem 20. April (Bestellung für die Woche vom 26. April bis 2. Mai) möglich sein. Ärzte geben dann auch für die Erstimpfung auf dem Rezept an, von welchem Hersteller sie wie viele Dosen benötigen.

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