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Keine Corona-Selbstzahlertests in der KV-Coronaambulanz

Zum 11. Oktober müssen Corona-Schnelltests meist selbst bezahlt werden. Das sieht die neue Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums fest. Diese Selbstzahlertests werden nicht in der Coronaambulanz Bremen Stadt angeboten.

Generell gratis bleiben Corona-Schnelltests (Bürgertests) nur noch für Menschen, die sich nicht impfen lassen können und dies über ein ärztliches Attest nachweisen. Außerdem können auch Kinder unter zwölf Jahren weiterhin kostenlos getestet werden. Die Verordnung legt darüber hinaus einige Übergangsregeln fest. So können Kinder von zwölf bis 17 Jahren und Schwangere noch bis zum 31. Dezember mindestens einen kostenlosen Test pro Woche machen. 

Menschen aus diesen Gruppen können weiterhin in der Coronaambulanz der KV Bremen einen Corona-Schnelltest machen lassen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Ambulanz ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

MO bis SA 8 bis 12 Uhr und 12:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Coronaambulanz Bremen-Stadt
Vahrer Str. 228
28329 Bremen

Hinweis zu PCR-Testungen: PCR-Abstriche werden in der Coronaambulanz der KV Bremen nach wie vor nur nach Anforderung und Überweisung durch eine vertragsärztliche Praxis bei einem Verdacht auf eine Coronaerkrankung vorgenommen bzw. für den Fall, dass ein Schnelltest positiv ausfällt (Bestätigungstest).
 

Melissa Stork

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