Verzögerungen bei der Industrie hätten nicht zur Folge, dass Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten die TI-Pauschale gekürzt werde, betonte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einem Schreiben an die KBV.
Diese hatte Ende Januar an das Ministerium appelliert, die Frist zu verschieben. Der Grund: Viele Praxen haben keine Möglichkeit, bis zum 1. März die geforderte Software einzuspielen.
Einen offiziellen Aufschub gewährt das BMG zwar nicht. Allerdings drohe Vertragsärzten keine Kürzung der TI-Pauschale, „wenn sie das eArztbrief-Modul nicht nutzen können, weil der Anbieter dieses nicht von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bestätigen lässt“, heißt es in dem Schreiben.