Ministerium stellt klar: Keine Kürzung der TI-Pauschale wegen fehlender Software

Praxen müssen ab 1. März eine Software für das Erstellen von elektronischen Arztbriefen installiert haben. Sonst droht ihnen eine Kürzung der monatlichen TI-Pauschale. Nun hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) klargestellt, dass es keine Kürzungen gibt, wenn für das Praxisverwaltungssystem keine entsprechende Software verfügbar ist.

Verzögerungen bei der Industrie hätten nicht zur Folge, dass Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten die TI-Pauschale gekürzt werde, betonte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einem Schreiben an die KBV.

Diese hatte Ende Januar an das Ministerium appelliert, die Frist zu verschieben. Der Grund: Viele Praxen haben keine Möglichkeit, bis zum 1. März die geforderte Software einzuspielen. 

Einen offiziellen Aufschub gewährt das BMG zwar nicht. Allerdings drohe Vertragsärzten keine Kürzung der TI-Pauschale, „wenn sie das eArztbrief-Modul nicht nutzen können, weil der Anbieter dieses nicht von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bestätigen lässt“, heißt es in dem Schreiben.

Meldung vom 19.10.2023: Dringende Erinnerung! Eigenauskunft ist Voraussetzung für Auszahlung der TI-Pauschale

 

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