Auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte zuvor durch den Unterausschuss Methodenbewertung beschlossen, dass das Ultra-Langzeit-EEG keine neue Untersuchungsmethode im Sinne des § 135 Absatz 1 Satz 1 SGB V darstellt. Das Einvernehmen ist damit hergestellt und das Auskunftsverfahren zur Ultra-Langzeit-EEG abgeschlossen.
Hintergrund: Das Unternehmen UNEEG medical DE GmbH hatte am im Mai 2024 bei der Geschäftsführung des BA einen Antrag auf Auskunft zur Leistung Ultra-Langzeit-EEG eingereicht, bei dem die Aufzeichnung über einen deutlich längeren Zeitraum als bei einem Langzeit-EEG erfolgt.
Nach Einschätzung des BA handelt es sich nicht um eine neue Untersuchungsmethode (gemäß § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V). Dem angefragten Verfahren liegt gegenüber dem Vergleichsverfahren Langzeit-EEG kein neues theoretisch-wissenschaftliches Konzept zugrunde. Das Ultra-Langzeit-EEG ist derzeit nicht im EBM enthalten, da es hinsichtlich der Durchführung und des Umfangs der auszuwertenden Daten vom etablierten Langzeit-EEG abweicht.