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Keine Taxischeine für Medikamententransporte ausstellen

Für den Transport der Monoklonalen Antikörper von der Apotheke zur Arztpraxis dürfen keine “Taxischeine“ (Muster 4) ausgestellt werden. Entsprechende Rechnungen des Transportdienstes müssen nicht von der Arztpraxis beglichen werden.

Ab dem 15. November 2021 erhalten Krankenhausapotheken für die Lagerung und Abgabe der monoklonalen Antikörper eine Vergütung in Höhe von 40 Euro je Einheit. Ärzte rechnen hierfür zusätzlich die GOP 88403 (40 Euro) zu den GOP 88400 bis 88402 ab. Die Vergütung zahlen Ärzte an den Träger des Krankenhauses, dessen Krankenhausapotheke die monoklonalen Antikörper abgegeben hat.

Weitere Kosten können – wie auch im Landesrundschreiben Januar 2022 (1.4 MB) (Seite 29) beschrieben  - gegenüber der Arztpraxis nicht geltend gemacht werden. 

 

#Arzneimittel & Co,  #Abrechnung / Honorar