Über-80-Jährige mit Wohnsitz in Bremen oder Bremerhaven
Das Land Bremen bietet allen Menschen über 80 Jahren mit Wohnsitz in Bremen oder Bremerhaven kostenlose Fahrten in die Corona-Impfzentren an. Die Ü80 können sich in der Stadtgemeinde Bremen über die Taxizentrale unter der Telefonnummer 0421/14014 ein Taxi zum Impfzentrum bestellen. Bremerhavener Patienten können ein beliebiges in Bremerhaven ansässiges Taxiunternehmen kontaktieren.
Der Fahrer erhält im Impfzentrum bei der Ankunft eine Fahrtbestätigung, die er mit dem Gesundheitsressort abrechnet. Nach der Impfung bekommen die Senioren vor Ort einen Beförderungsschein für die Rückfahrt.
Für die Personengruppe der Über-80-Jährigen muss keine Verordnung zur Krankenbeförderung (Muster 4) für ein Taxi in der Praxis ausgestellt werden.
Gesetzliche Versicherte mit Anspruch (Schwerbehindertenausweis, Pflegegrad 3,4 oder 5)
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Fahrkosten zu einem Corona-Impfzentrum, sofern die Voraussetzungen nach der Krankentransport-Richtlinie erfüllt sind. Dies ist der Fall, wenn ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen ‚‚aG‘‘, ‚‚Bl‘‘ oder ‚‚H‘‘ vorliegt oder der Patient in Pflegegrad 3, 4 oder 5 eingestuft ist. In diesen Konstellationen kann der behandelnde Arzt eine Verordnung zur Krankenbeförderung auf Muster 4 ausstellen (eine Verordnung für einen Termin mit Hin- und Rückfahrt). Damit kann der Versicherte ein Taxi oder einen Fahrdienst nutzen. Den Praxen wird bei ihnen bekannten Patienten empfohlen, auf telefonischen Anruf hin ggf. eine Muster 4-Verordnung auszufüllen und "kontaktlos" zu übersenden.
Versicherte der AOK Bremen/Bremerhaven mit Anspruch (Schwerbehindertenausweis, Pflegegrad 3,4 oder 5)
Die AOK Bremen/Bremerhaven verschickt Taxi-Gutscheine an ihre anspruchsberechtigten Versicherten (Schwerbehindertenausweis, Pflegegrad 3, 4 oder 5). Wie die Kasse mitteilte, sind zunächst Personen angeschrieben worden, die 85 Jahre oder älter sind. Weitere Sendungen für jüngere Altersgruppen sollen folgen. Insgesamt gibt es vier Taxi-Gutscheine pro Person – für die Hin- und Rückfahrt zum ersten und zum zweiten Impftermin.
Demnach muss für Versicherte der AOK Bremen/Bremerhaven keine Verordnung zur Krankenbeförderung (Muster 4) in der Praxis ausgestellt werden.
Die KV Bremen setzt sich bei den regionalen Krankenkassenverbänden für eine einheitliche und unbürokratische Lösung nach der AOK-Variante ein.