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Kurzfristige Mitteilung des BMG: Für Biontech gelten ab Ende November Höchstbestellmengen

Der Bund wird ab Ende November die Impfstoffmenge von BioNTech/Pfizer bis auf Weiteres kontingentieren. Dies gab das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) überraschend bekannt. Arztpraxen könnten Impfstoff die Impfstoffe von Moderna sowie von Johnson & Johnson weiterhin unbegrenzt bestellen.

Für die nächste Impfstoffbestellung bis Dienstag, 23. November, 12 Uhr heißt das: Jeder Arzt kann bis zu 30 Impfstoffdosen (5 Vials) des Hersteller Biontech/Pfizer für die Woche vom 29. November bis 5. Dezember ordern. Das BMG geht derzeit davon aus, dass diese Bestellungen dann auch vollständig beliefert werden können. Für die anderen beiden Impfstoffe gibt es keine Bestellobergrenzen. 
Der Moderna-Impfstoff ist in Deutschland für die Grundimmunisierung ab 12 Jahren sowie für Auffrischimpfungen ab 18 Jahren zugelassen. Personen unter 30 Jahren sowie Schwangere sollen laut STIKO nicht mit Moderna, sondern mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer geimpft werden.  

Der Arzt trägt unabhängig davon, welchen der beiden Impfstoffe er einsetzt, kein Haftungsrisiko für Impfschäden, wenn er die Impfung ordnungsgemäß durchführt. Alle nach der auf Grundlage des SGB V erlassenen Coronavirus-Impfverordnung geimpften Personen können einen etwaigen Versorgungsanspruch wegen eines Impfschadens gegen den Staat geltend machen.

Hinweise zu Impfungen mit Moderna
Bei Spikevax ist keine Rekonstitution erforderlich. Für die Grundimmunisierung sind zwei Dosen zu je 0,5 ml im Abstand von vier bis sechs Wochen notwendig, für Auffrischimpfungen 0,25 ml.
Dies sollten Praxen bei der Bestellung des Impfstoffes von Moderna berücksichtigen. Ein Vial reicht somit für 20 Auffrischimpfungen oder zehn Impfungen im Rahmen der Grundimmunisierung. Impfzubehör wird ausreichend mitgeliefert.
Engpässe könnte es vorübergehend bei den Etiketten für die Dokumentation im Impfausweis geben, wo bislang elf Stück pro Vial mitgeliefert werden. Die KBV hat sowohl beim BMG als auch beim Hersteller angemahnt, dass schnellstens genügend Klebeetiketten für die Durchführung von Auffrischimpfungen zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

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