Die Vorstände der KV Bremen Dr. Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans erklären: „Jetzt muss sichergestellt werden, dass auch drin ist, was draufsteht: Entbudgetierung bedeutet, dass alle Leistungen der Praxen vollständig bezahlt werden, ohne jegliche Abschläge, Quotierungen oder Budgets. Es bedeutet aber auch, dass medizinisch notwendige Leistungsmengenzuwächse zur Versorgung der Bevölkerung künftig vollständig finanziert werden.“
Es kommt nun auf die Umsetzung durch den Bewertungsausschuss an. Jegliche Einschränkungen aus rein fiskalischen Gründen lassen das Gesetz zur Mogelpackung verkommen.
Die Entbudgetierung der Hausärzte kann nur ein erster Schritt sein: Die KV Bremen fordert nach wie vor, dass auch Fachärzte vom Budgetdeckel befreit werden.
Auch was die Jahrespauschalen angeht, kommt es auf die detaillierte Ausgestaltung der Regelungen an – damit diese sowohl für die Patienten als auch für die Praxen Vorteile mit sich bringen.