KV Bremen kündigt Homöopathieverträge

Die KV Bremen wird drei Selektivverträge, die eine Vergütung von diversen homöopatischen Leistungen zum Gegenstand haben, kündigen. Das hat die Vertreterversammlung auf ihrer Sitzung am 15. März 2022 einstimmig beschlossen.

Damit folgt die Vertreterversammlung einer Entwicklung, die durch die Streichung der Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Bremen im Oktober 2019 ihren Anfang genommen hat. Seitdem sind viele weitere Ärztekammern dem Beispiel gefolgt.

„Solange in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht alle Behandlungen, deren Nutzen bereits wissenschaftlich bewiesen sind, vollständig finanziert werden können, bleiben keine Mittel für Verfahren übrig, für deren konkreten Nutzen keine Nachweise bestehen. Dies trifft auf die in den genannten Verträgen geregelten Leistungen leider zu“, begründen die KV-Vorstände Dr. Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans die Entscheidung.

Die Kündigung betrifft Vereinbarungen mit wenigen Krankenkassen mit einem geringen Honorarvolumen.

 

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