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KV Bremen macht sich stark für einen Stopp der täglichen Testpflicht in Praxen

Die KV Bremen ist heute (24. November) mit dem Anliegen an das Gesundheitsresort herangetreten, die tägliche Testpflicht in Praxen infolge des Infektionsschutzgesetzes bis auf Weiteres auszusetzen. Die Behörde hat eine kurzfristige Prüfung zugesagt.

Hintergrund ist ein wahrscheinlicher redaktioneller Verweisfehler im neu gefassten Infektionsschutzgesetz. Der zugrundeliegende Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz hatte sich nur auf Pflegeeinrichtungen bezogen, im Gesetz wurde auf weitere Einrichtungen wie Arztpraxen verwiesen. Weitere Klarheit könnte eine Sondersitzung der Gesundheitsministerkonferenz am kommenden Freitag bringen.

Die KV Bremen wird umgehend informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.

Aktueller Hinweis: Eine erste Klarstellung aus dem Bundesgesundheitsministerium an die Landessozialbehörden, die der KV Bremen vorliegt, deutet darauf hin, dass der Gesetzgeber tatsächlich nicht an 3G plus für Arztpraxen gedacht hat, sondern Pflegeeinrichtungen in den Blick genommen hat.

 

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