Grund für die Anpassung ist ein Verfahrensfehler mit Auswirkungen auf die Honorarverteilungskonten (HVK) der KV Bremen seit 2013. Bereinigungsbeträge wurden nicht korrekt gebildet, so dass die Rückstellungen auf dem HVK der Fachärzte unverhältnismäßig stark angestiegen sind. Darüber hatte die KV Bremen bereits im Juli 2022 ihre Mitglieder informiert (Meldung vom 7. Juli 2022).
Mit Unterstützung durch einen Experten der die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind seitdem alle Verfahrensfehler systematisch identifiziert und abgestellt worden. Die Berechnungsfehler betreffen verschiedene Bereinigungsverfahren. Unter Bereinigung versteht man, wenn die budgetierte Gesamtvergütung rechnerisch um die Honoraranteile reduziert wird, die fortan z.B. aufgrund von bundesweiten Vorgaben außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung finanziert werden.
Durch die Berechnungsfehler hat sich eine Schieflage zwischen den HVK der Haus- und Fachärzte aufgebaut, die nun nach der Identifizierung und Beseitigung der Fehlerquellen ausgeglichen wird. Für diese notwendige Korrektur haben die Mitglieder der Vertreterversammlung einstimmig grünes Licht gegeben. Im Ergebnis bedeutet dies, dass das HVK für den hausärztlichen Versorgungsbereich auf 19,3 Millionen Euro angehoben wird und das HVK für den fachärztlichen Versorgungsbereich ein Minus von rund 570.000 Euro aufweist. Die Unterdeckung wird sukzessive in den kommenden Quartalen abgebaut und die Relation zwischen den beiden HVK normalisiert.
Abschließend wurde die renommierte Berliner Kanzlei Gleiss Lutz damit beauftragt, die Umsetzung juristisch gutachterlich zu betrachten. Die KV Bremen weist ausdrücklich darauf hin, dass der beschriebene Verfahrensfehler juristisch lediglich Auswirkungen auf Rückstellungen in den jeweiligen haus- und fachärztlichen HVK hatte und verteiltes Honorar nicht betreffen, so die übereinstimmenden Feststellungen von KBV und Gleiss Lutz. Insofern sind die Honorarbescheide für den betroffenen Zeitraum bestandskräftig. Es wird keine Rückzahlungen oder Rückforderungen geben.
Um die richtliniengetreue Korrektur der festgestellten Verfahrensfehler und die neu angelegten Berechnungsverfahren rechnerisch abzusichern, hat die KV Bremen als externen Qualitätssicherer den Revisionsverband beauftragt, die Berechnungsverfahren vollständig zu prüfen.
Um etwaigen Fehlern in der Zukunft vorzubeugen, wird die KV Bremen Geschäftsprozesse im Zusammenhang mit der Berechnung und Umsetzung der Honorarverteilung umstellen und diese um weitere Prüf- und Plausibilisierungsverfahren erweitern.