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KV Bremen und Barmer verständigen sich auf neuen Hausarztvertrag

Die KV Bremen und die Barmer haben sich auf einen neuen Hausarztvertrag (HzV) verständigt. Vertragsbeginn ist der 1. April 2024. Die Barmer weist darauf hin, dass ein neues Teilnahme- und Einschreibeverfahren für Ärzte und Patienten notwendig ist.

Der bisherige HzV-Vertrag war von der Barmer zum 31. Dezember 2023 beendet worden. Die Teilnehmer hatten von der Kasse auch ein entsprechendes Kündigungsschreiben erhalten.

Den Vertrag und die notwendigen aktuellen Formulare zum Vertrag finden Sie ab sofort auf unserer Homepage: Hausarztvertrag Barmer

Die kompakte Übersicht der Abrechnungsnummern, die Sie dort ebenfalls finden, haben wir um den Hausarztvertrag der Barmer aktualisiert. Der Barmer-Vertrag entspricht im Wesentlichen jetzt dem Muster der weiteren Bremer HzV-Verträge mit anderen Krankenkassen.

Die HzV-Verträge sind nur dann berechnungsfähig, wenn eine neue Genehmigung der KV Bremen vorliegt. Der Patient muss in das Vertragsportal eingeschrieben werden. Teilnehmen können Haus- und Kinderärzte.

 

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