Mit dem Beschluss des Bewertungsausschusses wurde aufgrund des gestiegenen Finanzierungsbedarfs der Kooperationsgemeinschaft Mammographie der Overhead-Aufschlag angehoben. Der Overhead-Aufschlag für die KV bleibt unverändert.
Für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 wird der Aufschlag für den organisatorischen Overhead, der auf die Leistungen des Mammographie-Screening-Programms in EBM-Abschnitt 1.7.3.1 entfällt, von 5,47 Prozent auf 5,92 Prozent erhöht.
Sofern sich durch diese Anpassung rechnerisch eine Erhöhung der Punkte ergab, wurde die Bewertung der GOP zum 1. Juli entsprechend angehoben (siehe Übersicht). Für die Ärztinnen und Ärzte, die diese Leistungen abrechnen, ändert sich an der Vergütung nichts, da der Aufschlag ausschließlich in die Organisation des Programms fließt.
Neues Verfahren ab 2025
Zum 1. Januar 2025 wird das Verfahren umgestellt: Der Overhead-Aufschlag wird dann aus der Bewertung der GOP herausgerechnet und separat von den Krankenkassen bereitgestellt. Die Bewertungen der GOP des Abschnitts 1.7.3.1 werden entsprechend abgesenkt (siehe Übersicht unten). Das Vergütungsvolumen für die ärztlichen Leistungen bleibt gleich.
Das neue Verfahren sieht vor, dass der Overheadaufschlag nicht mehr auf die Leistungsbewertung aller GOP des Abschnitts 1.7.3.1 aufgeschlagen wird und somit in der EBM Bewertung enthalten ist, sondern von den Kassenärztlichen Vereinigungen automatisch zugesetzt wird. Der Aufschlag erfolgt nach der Umstellung nur noch auf die Bewertung der GOP 01750 (Röntgenuntersuchung Mammographie-Screening).
Die Zusetzung durch die Kassenärztliche Vereinigung erfolgt mittels folgender Pseudo-GOP:
- Pseudo-GOP 80101: Overhead für die KoopG in Höhe von 5,28 Prozent
- Pseudo-GOP 80102: Overhead für die KV in Höhe von 1,56 Prozent
Die zugehörigen Regelungen der Vereinbarung zur Aufteilung des Overheads im EBM wurden entsprechend angepasst.
Mit der Umstellung zum 1. Januar 2025 wird außerdem die Bewertung der Fallkonferenz im Mammographie-Screening-Programm (GOP 01758) finanzneutral an die Bewertung vergleichbarer Fallkonferenzen im EBM angepasst.