Für Patienten ist die FFP2-Maskenpflicht in der Corona-Basisschutzrahmenverordnung des Landes Bremen festgehalten, die mindestens noch bis zum 15. August gilt. Eine gesetzliche Vorschrift für die Beschäftigten zum Tragen von Masken gibt es nicht, gleichwohl können Arbeitgeber im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht entsprechende Regelungen für ihr Personal festsetzen.
Die geltenden Regeln zur Isolierung nach einer Infektion sind in der Meldung vom 20. Mai zusammengefasst: Neue Corona-Vorgaben: Isolation endet in der Regel nach fünf Tagen