Das bedeutet eine Erhöhung der GOP 88895 von 205,10 Euro auf 213,00 Euro. Die Anpassung entspricht der Steigerungsrate des Orientierungswertes für das Jahr 2025, auf den sich die KBV und der GKV-Spitzenverband im Sommer verständigt haben.
In diesem Zusammenhang wurde auch vereinbart, dass für die Jahre 2025, 2026 und 2027 eine automatische Anpassung der Bewertung der Sozialpsychiatrie-Vereinbarungspauschale um die jeweilige Weiterentwicklung des Orientierungswertes erfolgen soll.
Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Anzahl der Behandlungsfälle pro Quartal: Beim ersten bis zum 350. Behandlungsfall sind es ab Januar 213 Euro (bislang 205,10 Euro) und ab dem 351. Behandlungsfall 159,75 Euro (bislang 153,83 Euro).
Sozialpsychiatrie-Vereinbarung (KBV)