Der Vorstand der KV Bremen und der Bremer Landesverband des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) lehnen das Angebot der Krankenkassen entschieden ab. Dazu Frau Dr. Karsten, Bremer BVKJ-Vorsitzende: „Der Aufwand einer Schutzimpfung bestimmt sich nicht nach der Zahl der Antigene oder Zielerkrankungen. Der Aufwand der Men B-Impfung ist ungleich höher, da der Impfstoff sehr reaktogen ist und verunsicherte Eltern von Säuglingen beispielsweise auch erstmalig zum Gebrauch von Paracetamol beraten werden müssen. Die von den Kassen angebotene Vergütung einer Einfach-Impfung steht im Widerspruch zu der gemeinsam angestrebten Erhöhung der Impfquoten.“
Eine Einigung mit den Krankenkassen ist derzeit nicht absehbar. Das Impfhonorar wird daher nach GOÄ liquidiert und der Impfstoff auf einem Privatrezept verordnet. Die Eltern wenden sich dann mit ihren Zahlungsbelegen zur Erstattung nach dem Sozialgesetzbuch V an die Krankenkasse des geimpften Kindes.