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Meningokokken B-Impfung kann weiterhin nur privat nach GOÄ abgerechnet werden

Die Schutzimpfungs-Richtlinie sieht der STIKO-Empfehlung folgend schon die Meningokokken B-Grundimmunisierung vor. Die Abrechnung der Schutzimpfung kann aber weiterhin nur privat nach GOÄ erfolgen. Die von den Krankenkassen angebotene Vergütung der „einfachen Impfung“ nach dem Bremer Satz (8,40 Euro) bildet nicht den erheblichen Mehraufwand dieser Leistung ab.

Der Vorstand der KV Bremen und der Bremer Landesverband des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) lehnen das Angebot der Krankenkassen entschieden ab. Dazu Frau Dr. Karsten, Bremer BVKJ-Vorsitzende: „Der Aufwand einer Schutzimpfung bestimmt sich nicht nach der Zahl der Antigene oder Zielerkrankungen. Der Aufwand der Men B-Impfung ist ungleich höher, da der Impfstoff sehr reaktogen ist und verunsicherte Eltern von Säuglingen beispielsweise auch erstmalig zum Gebrauch von Paracetamol beraten werden müssen. Die von den Kassen angebotene Vergütung einer Einfach-Impfung steht im Widerspruch zu der gemeinsam angestrebten Erhöhung der Impfquoten.“

Eine Einigung mit den Krankenkassen ist derzeit nicht absehbar. Das Impfhonorar wird daher nach GOÄ liquidiert und der Impfstoff auf einem Privatrezept verordnet. Die Eltern wenden sich dann mit ihren Zahlungsbelegen zur Erstattung nach dem Sozialgesetzbuch V an die Krankenkasse des geimpften Kindes. 

 

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