Außerdem sind für das Frühjahr Gespräche geplant, um die zukünftige Zusammenarbeit bei Krankheitsfällen im Land Bremen zu verbessern. Dazu gab es zuletzt Kritik der Bremer Kinder- und Jugendärzte, weil die Gesundheitsämter die betroffenen Personen ohne vorherige Absprachen oder prophylaktische Behandlung an die niedergelassenen Praxen verwiesen haben.
Damit wurden hier auch Fragen der Praxen zur Abrechnung ausgelöst. Da es sich um eine kurative Behandlung handelt, kann die Versichertenpauschale, aber keine Impfziffer abgerechnet werden. Die Verordnungen erfolgen in diesen Fällen versichertenbezogen auf Muster 16 (kein SSB). Die Schutzimpfungs-Richtlinie (www.g-ba.de) für GKV-Patienten sieht nur Grundimmunisierungen und anderweitige Indikationsimpfungen vor.