Hintergrund: Das Unternehmen Hologic Deutschland GmbH hatte bei der Geschäftsführung des BA einen Antrag auf Auskunft für neue laboratoriumsmedizinische Leistungen, neue humangenetische oder neue tumorgenetische Leistungen „NAAT-Nachweis von Streptokokken Typ B" eingereicht. Es handelt sich um eine präventive Untersuchung, die in der Schwangerschaftswoche 35 bis 37 erfolgen soll.
Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 92 SGB V) ist die ärztliche Betreuung bei Schwangerschaft und Mutterschaft in der Richtlinie des G-BA über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Geburt (Mutterschaft-Richtlinie) geregelt. Laboratoriumsmedizinische Untersuchungen zum Nachweis beziehungsweise Ausschluss einer Besiedelung der Schwangeren mit Streptokokken Typ B sind bisher nicht in der Mutterschafts-Richtlinie enthalten. Aus Sicht des BA bedeutet die Aufnahme des im Auskunftsverfahren angefragten Untersuchungsverfahrens eine wesentliche Erweiterung der aktuell geltenden Mutterschafts-Richtlinie.
Der BA sieht es deshalb als geboten an, die Behandlungsmethode der „NAAT-Nachweis von Streptokokken Typ B“ in einem Nutzenbewertungsverfahren (gemäß § 135 Abs. 1 SGB V) überprüfen zu lassen.