Die angefragte Leistung kann somit gemäß § 87 Absatz 3e Satz 4 SGB V in Verbindung mit § 6 Absatz 3 II. Kapitel der Verfahrensordnung des Bewertungsausschusses in eigener Zuständigkeit des BA beraten werden.
Zum Hintergrund: Die Firma Guardant Health Spain S. R. L. hat um Auskunft für eine neue Leistung zur Mutationssuche gebeten, die „zum Nachweis oder Ausschluss einer krankheitsrelevanten oder krankheitsauslösenden somatischen genomischen Mutation mit klinisch relevanten Eigenschaften beim nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom, kolorektalen Karzinom oder Mammakarzinom im fortgeschrittenen Stadium unter Verwendung von zirkulierender Tumor-DNA“ eingesetzt wird.