Icon für Meldungen, Rubrik "Abrechnung und Honorar"

Mutationssuche in ctDNA aus Blutplasma ist keine EBM Leistung

Der Bewertungsausschuss (BA) hat in einem Auskunftsverfahren entschieden, dass die Mutationssuche in zirkulierender Tumor-DNA (ctDNA) aus Blutplasma nicht als abrechnungsfähige Untersuchung aufgeführt ist und keine neue Methode gemäß § 135 Abs. 1 SGB V darstellt. Damit ist das Auskunftsverfahren zur Mutationssuche in ctDNA aus Blutplasma abgeschlossen.

Die angefragte Leistung kann somit gemäß § 87 Absatz 3e Satz 4 SGB V in Verbindung mit § 6 Absatz 3 II. Kapitel der Verfahrensordnung des Bewertungsausschusses in eigener Zuständigkeit des BA beraten werden.
Zum Hintergrund: Die Firma Guardant Health Spain S. R. L. hat um Auskunft für eine neue Leistung zur Mutationssuche gebeten, die „zum Nachweis oder Ausschluss einer krankheitsrelevanten oder krankheitsauslösenden somatischen genomischen Mutation mit klinisch relevanten Eigenschaften beim nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom, kolorektalen Karzinom oder Mammakarzinom im fortgeschrittenen Stadium unter Verwendung von zirkulierender Tumor-DNA“ eingesetzt wird.

 

#Abrechnung / Honorar