Nachbeobachtung nach invasiver Kardiologie abrechnen

Ab dem 1. Januar 2024 können Ärztinnen und Ärzte für die Beobachtung und Betreuung eines Kranken im unmittelbaren Anschluss an eine therapeutische Herzkatheteruntersuchung bei einer Überwachungszeit von mehr als 6 Stunden die GOP 01522 (1307 Punkte / 155,98 Euro) abrechnen. Die neue Leistung wird in den Abschnitt 1.5 des EBM aufgenommen.

Folgende Fachgruppen können die GOP 01522 abrechnen:

  • Fachärzte für Chirurgie
  • Fachärzte für Kinderchirurgie
  • Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie
  • Fachärzte für Innere Medizin
  • Fachärzte für Diagnostische Radiologie

Ärztinnen und Ärzte rechnen die neue GOP 01522 ab, wenn die perkutantransluminale Gefäßintervention ausschließlich an einer Koronararterie erfolgt.

Die Vergütung der GOP 01522 erfolgt extrabudgetär.

Erfolgt die Beobachtung und Betreuung von Patientinnen und Patienten im unmittelbaren Anschluss an eine therapeutische Herzkatheteruntersuchung und es sind mehr als zwölf Stunden Überwachungszeit erforderlich, rechnen sie die GOP 01521 ab.

 

#Abrechnung / Honorar