Folgende Fachgruppen können die GOP 01522 abrechnen:
- Fachärzte für Chirurgie
- Fachärzte für Kinderchirurgie
- Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie
- Fachärzte für Innere Medizin
- Fachärzte für Diagnostische Radiologie
Ärztinnen und Ärzte rechnen die neue GOP 01522 ab, wenn die perkutantransluminale Gefäßintervention ausschließlich an einer Koronararterie erfolgt.
Die Vergütung der GOP 01522 erfolgt extrabudgetär.
Erfolgt die Beobachtung und Betreuung von Patientinnen und Patienten im unmittelbaren Anschluss an eine therapeutische Herzkatheteruntersuchung und es sind mehr als zwölf Stunden Überwachungszeit erforderlich, rechnen sie die GOP 01521 ab.