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Nachbesserungen für „Hallo Baby“ zum 1. Januar 2022

Im Vertrag "Hallo Baby" treten zum 1. Januar 2022 eine Reihe von Anpassungen in Kraft, insbesondere zu §5 „Teilnahmeverfahren von Versicherten“.

Die Vertragsanpassungen wurden von den Berufsverbänden der Frauenärzte, der Laborärzten sowie den federführenden Vertragsgemeinschaften verhandelt, nachdem das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) von der AG Vertragskoordinierung eine Anpassung eingefordert hatte.

Der §4 Absatz 7 „Teilnahme von Betriebskrankenkassen“ und der §5 „Teilnahme von Versicherten“ werden neu gefasst, die Anlage 3 „Patienteninformation“ sowie die Anlage 4 „Teilnahme- und Einverständniserklärung der Versicherten“ werden angepasst und ausgetauscht. Außerdem stehen den Praxen eine aktualisierte Liste der teilnehmenden Krankenkassen (Anlage 1) und  zur Abrechnungsübersicht eine Praxisinformation in Form einer Tischvorlage zur Verfügung.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) fordert eine Anpassung des Vertrages "Hallo Baby" der AG Vertragskoordinierung. Gemeinsam mit den Berufsverbänden der Frauenärzte, den Laborärzten sowie mit den federführenden Vertragsgemeinschaften.

Vertrag "Hallo Baby"

 

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