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Nachweispflicht für Fortbildungen bis 31. März verlängert

Die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung für alle Ärzte und Psychotherapeuten wird bis zum 31. März 2022 verlängert.

Dem hat das Bundesministerium für Gesundheit auch nach Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite auf eine Anfrage der KV Bremen zugestimmt. Da auch keine Möglichkeit der Nachholung von Fortbildungspunkten für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten gegeben ist, die bereits von Sanktionen betroffen sind, können die Sanktionen ebenfalls weiter ausgesetzt werden.

Hintergrund: Durch die Coronavirus-Pandemie ist es Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten noch immer nicht möglich, Präsenzfortbildungen zu besuchen und hierdurch Fortbildungsnachweise zu erhalten. Die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung für alle Ärzte und Psychotherapeuten wurde bereits mehrfach verlängert, zuletzt bis zur Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler.

Unabhängig von dieser weiteren Verlängerung der Nachweispflicht bittet das Bundesministerium für Gesundheit, die Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeuten auch weiterhin zu einer möglichst umfassen-den Nutzung von Online-Fortbildungsangeboten sowie digitalen Qualitätszirkeln, Supervisions- und Intervisionsgruppen aufzufordern. 

 

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