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Neue Organspende-Beratungsleistung für Hausärzte und KJ-Ärzte

Ab 1. März 2022 können Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte ihre Patienten bei Bedarf alle zwei Jahre über die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Organ- und Gewebespende beraten. Außerdem soll unter anderem über die Möglichkeit, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Organspende-Register abzugeben, informiert werden.

GOP 01480 für die Beratung zur Organ- und Gewebespenden

Für die Beratung zur Organ- und Gewebespende wird die GOP 01480 in den EBM neu aufgenommen. Sie ist mit 65 Punkten (7,32 Euro) bewertet und wird extrabudgetär vergütet. Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte können die GOP alle zwei Jahre pro Patient ab dem vollendeten 14. Lebensjahr abrechnen.

Bei der Nebeneinanderberechnung diagnostischer bzw. therapeutischer GOP und der GOP 01480 ist eine mindestens 5 Minuten längere Arzt-Patienten-Kontaktzeit als in den entsprechenden GOP angegeben Voraussetzung für die Berechnung der GOP 01480.

 

Ergebnisoffene Beratung zur Organ- und Gewebespende

Hausärzte und Kinder- und Jugendärzte sollen laut dem Transplantationsgesetz (TPG) Patientinnen und Patienten regelmäßig darauf hinweisen, dass sie mit Vollendung des 16. Lebensjahres eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben, ändern und widerrufen und mit Vollendung des 14. Lebensjahres einer Organ- und Gewebespende widersprechen können. 

Bei Bedarf soll eine ergebnisoffene Beratung über die Organ- und Gewebespende insbesondere zu folgenden Punkten erfolgen:

  • die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende
  • die Voraussetzungen für eine Organ- und Gewebeentnahme bei toten Spenderinnen und Spendern
  • die Bedeutung der Organ- und Gewebeübertragung
  • die Möglichkeit, eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende im Organspenderegister abzugeben
  • den Hinweis, dass es keine Verpflichtung gibt, eine Entscheidung zu treffen und zu dokumentieren

In dem Gespräch über Organ- und Gewebespende soll Patientinnen und Patienten durch die ergebnisoffene Information eine persönliche Entscheidung ermöglicht werden, die im Einklang mit ihrer Person und ihren persönlichen Werten steht.

Die KBV hatte eine deutlich höhere Bewertung sowie die Möglichkeit einer Zeittaktung gefordert, um dem individuellen Beratungsbedarf der Patienten und somit der Zielsetzung des gesetzlichen Auftrages angemessen begegnen zu können. Beides hatten die Krankenkassen abgelehnt, sodass der Erweiterte Bewertungsausschuss entscheiden musste.  

Eine Evaluation ist erstmalig nach Vorliegen der Abrechnungsdaten für die ersten zwei Jahre vorgesehen.
 

#Abrechnung / Honorar

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