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Neue Coronatest-Verordnung: Bürgertests werden kostenpflichtig / Neue GOP für Atteste

Zum 11. Oktober tritt eine neue Coronatest-Verordnung in Kraft. Bürgertests werden für Patienten von einigen Ausnahmen abgesehen kostenpflichtig. Für Praxen interessant: Es gibt neue GOP für Atteste für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Die KV Bremen hat die Übersicht „Coronatests in Arztpraxen“ aktualisiert.

Bürgertests

Grundsätzlich werden Corona-Schnelltests (Bürgertests) kostenpflichtig. Das heißt, Praxen können Schnelltests nicht mehr über die KV abrechnen und müssten stattdessen eine Rechnung für ihre Patienten ausstellen. 

In der Verordnung sind allerdings einige Ausnahmen festgehalten. Demnach haben Menschen, die sich nicht impfen lassen können und dies über ein ärztliches Attest nachweisen, weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Schnelltests. Außerdem können auch Kinder unter zwölf Jahren weiterhin kostenlos getestet werden. Die Verordnung legt darüber hinaus einige Übergangsregeln fest. So können Kinder von zwölf bis 17 Jahren und Schwangere noch bis zum 31. Dezember mindestens einen kostenlosen Test pro Woche machen. Für diese Personengruppen können Schnelltests weiterhin in den Praxen vorgenommen und über die KV abgerechnet werden.

Weitere Hinweise: Praxen, die Coronavirus-Schnelltests im Rahmen von Bürgertestungen anbieten, müssen technisch in der Lage sein, die Testergebnisse und Testzertifikate auf Wunsch der getesteten Person an die Corona-Warn-App zu übermitteln. Nur dann können die Schnelltests abgerechnet und vergütet werden. Dies gilt nur für Bürgertestungen. Für alle anderen PoC-Antigen-Tests, die Ärzte durchführen, zum Beispiel bei Praxismitarbeitenden, ist eine Übermittlung der Testergebnisse an die Corona-Warn-App nicht erforderlich. Für Personaltestungen gilt weiterhin: Zehn präventive Tests pro Monat und Beschäftigtem in der Praxis sind möglich und werden vergütet. 

Ärztliches Zeugnis

Ab dem 11. Oktober können Praxen für Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, ein ärztliches Attest (formlos) ausstellen. Das Attest wird mit 5 Euro vergütet. Etwaige Portokosten für den Versand des Attestes werden mit 0,90 Euro honoriert.

 

Diese und weitere Änderungen hat die KV Bremen in der Übersicht Corona-Konstellationen mit Abrechnungshinweisen aufgenommen.

Übersicht Corona-Konstellationen mit Abrechnungshinweisen

 

#Abrechnung / Honorar,  #Impfung