Isolation für Infizierte
- Für den Beginn der Isolation ist der Tag der Probeentnahme (PCR) entscheidend!
- Die Isolation endet nach sieben Tagen, wenn PCR oder Schnelltest negativ ist.
- Die Isolation endet nach zehn Tagen ohne Testung.
- Für Beschäftigte in Medizin und Pflege gilt zusätzlich: Isolation endet nach sieben Tagen, wenn PCR negativ ist und die Person seit 48 Stunden symptomfrei ist.
- Die Isolation endet automatisch, wenn die Voraussetzungen zur Beendigung erfüllt sind. Es bedarf keiner ärztlichen Feststellung mehr und auch keiner Information durch das Gesundheitsamt.
- Hinweis zu Schnelltests: Sollte nach einem positiven Antigentest ein anschließender PCR-Test negativ ausfallen, endet die Isolation.
Quarantäne für Kontaktpersonen
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Als Kontaktperson gilt
- wer sich mindestens zehn Minuten mit einer infizierten Person in einem Raum ohne Mund-Nasen-Bedeckung aufgehalten hat und ein Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten wurde.
- wer sich mindestens zehn Minuten mit einer infizierten Person in einer beengten Raumsituation mit schlechter Durchlüftung aufgehalten hat, selbst wenn eine Mund-Nasen-Schutz getragen wurde.
- wer eine Mitteilung des Gesundheitsamtes erhalten hat.
- ein Kind in einer Kohorte nach Mitteilung der Einrichtung.
- Bei der Pflicht, sich nach Kontakt mit einem Infizierten in Quarantäne zu begeben, ist medizinisches Personal ausdrücklich ausgenommen, sofern Schutzausrüstung (FFP2) getragen wurde.
- Für den Beginn der Quarantäne ist der letzte Kontakt mit der nachweislich infizierten Person (PCR) entscheidend!
- Die Quarantäne endet nach sieben Tagen, wenn PCR oder Schnelltest negativ ist.
- Die Quarantäne endet nach zehn Tagen ohne Testung.
- Bei Kinder- und Jugendlichen in Kita und Schule gilt: Die Quarantäne endet nach fünf Tagen, wenn PCR oder Schnelltest negativ ist bzw. nach zehn Tagen ohne Testung.
- Die Quarantäne endet automatisch, wenn die Voraussetzungen zur Beendigung erfüllt sind. Es bedarf keiner ärztlichen Feststellung mehr und auch keiner Information durch das Gesundheitsamt.
Ausnahme von der Quarantäneverpflichtung
Das Land Bremen hat zusätzlich die RKI-Empfehlungen für die Ausnahmen von der Quarantäneverpflichtung für Kontaktpersonen übernommen. Folgende Fallgruppen müssen grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne:
- Personen mit einer Auffrischungsimpfung, d.h. nach insgesamt drei Impfungen
- Geimpfte Genesene: Dies gilt für vollständig Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben.
- Personen mit einer zweimaligen Impfung: Dies gilt ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung. (Bei Johnson & Johnson reicht eine einmalige Impfung nicht mehr aus)
- Genesene: Dies gilt ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests.
Definitorisches
Infizierte Personen begeben sich in Isolation. Von Isolation spricht man also nur im Zusammenhang mit positiv getesteten (PCR) Personen.
Kontaktpersonen begeben sich in Quarantäne. Von Quarantäne spricht man also nur im Zusammenhang mit Kontaktpersonen.
Eine Kontaktperson, die positiv getestet wurde, wird zur infizierten Personen, die sich in Isolation begeben muss.