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Neue Kostenpauschalen für In-vitro-Diagnostik und Anpassung des laborärztlichen Honorars

Zum 1. Januar 2025 werden für die In-Vitro-Diagnostik neue Kostenpauschalen in den Abschnitt 40.3 EBM aufgenommen und Anpassungen des laborärztlichen Honorars vorgenommen.

Die Vergütung der neuen Kostenpauschalen erfolgt innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

Übersicht über die neuen GOP und Anpassungen des laborärztlichen Honorars 

 

#Abrechnung / Honorar