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Neue Vergütungsabschnitte für Erprobungsverfahren im EBM aufgenommen

Zum 1. Juli wurden die Vergütungen für die Erprobungsverfahren „Lungenvolumenreduktion mittels Thermoablation“ und „Selbstanwendung einer aktiven Bewegungsschiene“ im EMB festgelegt.

Für das Erprobungsverfahren der Lungenvolumenreduktion mittels Thermoablation beim schweren Lungenemphysem wurde  zum 1. Juli der Abschnitt 61.9 neu im EBM aufgenommen.

Des weiteren wurde für das Erprobungsverfahren der Selbstanwendung einer aktiven Bewegungsschiene bei der Behandlung von Sprunggelenkfrakturen ebenfalls  zum 1. Juli 2024 der Abschnitt 61.10 neu in den EBM aufgenommen.

Die GOP in diesen Bereichen sind ausschließlich im Rahmen der Erprobung (gemäß § 137e SGB V) von Vertragsärzten und nach Paragraf 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern berechnungsfähig. Die von den Studienzentren im Rahmen von Erprobungsverfahren durchgeführten und verordneten Leistungen werden außerhalb der Gesamtvergütung unmittelbar von den Krankenkassen vergütet.

Die Abrechnung der GOP 61110 bis 61114 und  GOP 61120 bis 61122 sind in Bremen und Bremerhaven derzeit nicht möglich. 

 

Übersicht der neuen GOP

Lungenvolumenreduktion mittels Thermoablation

  • GOP 61110 (461 Punkte / 55,02 Euro) - Ambulante Nachuntersuchung im Rahmen der Erp-RL BTVA für Patienten der Kontrollgruppe (max. 3x berechnungsfähig)
  • GOP 61111 (461 Punkte / 55,02 Euro) - Ambulante Nachuntersuchung im Rahmen der Erp-RL BTVA für Patienten der Interventionsgruppe (max. 4x berechnungsfähig)
  • GOP 61112 (586 Punkte / 60,93 Euro) - CT-Untersuchung des Thorax im Rahmen der Erp-RL BTVA (GOP 61112 und 61113 in Summe max. 4x berechnungsfähig)
  • GOP 61113 (146 Punkte / 17,42 Euro ) - Röntgenuntersuchung des Thorax im Rahmen der Erp-RL BTVA (GOP 61112 und 61113 in Summe max. 4x berechnungsfähig)

GOP 61114 (4,72 Euro) - Kostenpauschale für den Sprechstundenbedarf im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistungen aus Abschnitt 61.9.2

Bei der Erprobung geht es um die Frage, ob die bronchoskopische Lungenvolumenreduktion mittels Thermoablation (BTVA) zusätzlich zur konservativen Standardtherapie gegenüber einer ausschließlich konservativen Standardtherapie einen patientenrelevanten Nutzen aufweist.

 

Selbstanwendung einer aktiven Bewegungsschiene

  • GOP 61120 (212 Punkte / 25,30 Euro) - Voruntersuchung im Rahmen der ErprobungsRichtlinie „Selbstanwendung einer aktiven Bewegungsschiene im Rahmen der Behandlung von Sprunggelenkfrakturen“ (einmal berechnungsfähig)
  • GOP 61121 (285 Punkte / 34,01 Euro) - Nachuntersuchung im Rahmen der ErprobungsRichtlinie „Selbstanwendung einer aktiven Bewegungsschiene im Rahmen der Behandlung von Sprunggelenkfrakturen“ (insgesamt dreimal berechnungsfähig)

GOP 61122 (1,27 Euro) - Kostenpauschale für den Sprechstundenbedarf im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistungen aus Abschnitt 61.10.2 (nur für Krankenhäuser berechnungsfähig).

Bei der Erprobung geht es um die Frage, ob bei Patientinnen und Patienten mit Fraktur des oberen Sprunggelenks, die eine standardisierte physiotherapeutische Behandlung erhalten, der Einsatz einer aktiven Bewegungsschiene (CAM-Schiene) gegenüber einer Behandlung ohne eine solche Schiene zu einer Verbesserung der Gelenkfunktion führt. Die CAM-Schiene ist eine Tretmaschine, in der beide Füße fixiert und das betroffene Bein über ein Bewegen des nichtbetroffenen Beins mobilisiert wird. Dieses Training lässt sich zu Hause selbständig durchführen.

 

#Abrechnung / Honorar