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Neue Voraussetzungen für "Kardioversion"

Beim Vertrag „Kardioversion“ werden die bestehenden Teilnahmevoraussetzungen mit Wirkung zum 1. Januar 2022 konkreter gefasst. Für Versicherte der IKK gesund plus gelten aktualisierte Teilnahme- und Einwilligungserklärungen. Hintergrund ist, dass das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eine Anpassung des Vertrages „Kardioversion“ gefordert hatte.

Gemeinsam mit den Vertragspartnern IKK gesund plus, dem BKK Landesverband Mitte, der Knappschaft und dem vdek hat die KV Bremen folgende Konkretisierungen zum 1 Januar.2022 vorgenommen:

 

1. Bereits bestehende Teilnahmevoraussetzungen werden explizit genannt

  • Ultraschall-Vereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V
  • Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren nach § 135 Abs 2 SGB V für invasive Eingriffe
  • Einhaltung der Hygieneverordnung im Land Bremen

 

2. Entscheidung über ambulante oder stationäre Versorgung

  • Die Entscheidung für eine ambulante oder eine stationäre Versorgung ist durch den Leistungserbringer nach den Regeln des fachlichen Standards und unter Mitwirkung des hinreichend aufgeklärten Patienten sowie insbesondere unter Berücksichtigung des Allgemeinzustand des Patienten, des Lokalbefundes sowie der sozialer Bedingungen zu treffen.

 

3. Die Teilnahme- und Einwilligungserklärung wurden für Versicherte der IKK gesund plus überarbeitet.

 

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