Die Bedarfsplanung ist ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung. Grundlage ist die Bedarfsplanungs-Richtlinie, die bundesweit einheitliche Kriterien und Verfahren festlegt.
Auf dieser Grundlage wird für jeden KV-Bezirk ein Bedarfsplan erstellt. Der Bedarfsplan wird kontinuierlich fortgeschrieben. Ein Teil, der die Grundsätze der Bedarfsplanung beschreibt, wird spätestens alle fünf Jahre überarbeitet - das ist jetzt geschehen. Der andere Teil, der den aktuellen Stand der Bedarfsplanung in tabellarischer Form darstellt, wird mindestens halbjährlich aktualisiert.
Für weitere Informationen und detaillierte Einblicke in den neuen Bedarfsplan besuchen Sie gerne die Themenseite “Bedarfsplanung”.