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Neues Versorgungsangebot: Mädchensprechstunde beginnt bald - bislang ohne Bremer Kassen

Mit der „Mädchensprechstunde M1“ startet ein neues Versorgungsangebot für Mädchen und junge Frauen zwischen 12 und 17 Jahren, die bei einer der teilnehmenden Betriebskrankenkassen (BKK) versichert sind. Frauenärzte können sich ab sofort in diesen Selektivvertrag (§140a SGB V) einschreiben, der auch für die KV Bremen gilt. Für Mädchen ist die Einschreibung ab Oktober 2024 möglich.

Über die KBV wurde ein Vertrag mit 46 Betriebskrankenkassen geschlossen; u.a. die Mobil Krankenkasse, die Audi BKK, die VIACTIV Krankenkasse, die BKK mkk, die mhplus BKK, die Securvita BKK und die vivida bkk. Leider ist bisher noch keine Bremer BKK dabei, weitere BKKen können jedoch bei Interesse teilnehmen.

Die „Mädchensprechstunde M1“ soll einen niedrigschwelligen Erstkontakt zur frauenärztlichen Beratung und Begleitung ermöglichen. Dazu gehört unter anderem, den Impfstatus zu überprüfen und über sexuell übertagbare Krankheiten aufzuklären. Auch eine erste körperliche Untersuchung ist möglich.

Alle Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe können an dem Vertrag teilnehmen. Dazu müssen sie sich bei der KV Bremen (nicht KBV!) melden und in den Selektivvertrag „Mädchensprechstunde M1“ einschreiben. Für die Einschreibung, Beratung und Impfmotivation erhalten sie eine extrabudgetäre Vergütung von über 100,- Euro pro Patientin.

Die Einschreibung ist für Praxen ab 1. August 2024 möglich. Wenn sie am Vertrag teilnehmen, können Praxen in ihren Räumen oder auf ihrer Internetseite auf das neue Versorgungsangebot hinweisen.

Mädchen zwischen 12 und 17, die bei einer der teilnehmenden BKK versichert sind, können dann je nach Alter entweder von ihren Eltern angemeldet werden oder sich selbst anmelden.
Zunächst informiert der Arzt das Mädchen über das neue Versorgungsangebot und die notwendige Einschreibung. Nach der Einschreibung füllt das Mädchen den M1-Fragebogen aus. Abgefragt werden darin beispielsweise Informationen zu Medikamenten, Allergien, Periodenblutungen und Periodenschmerzen. Auf Grundlage des ausgefüllten Fragebogens erfolgt dann ein ausführliches ärztliches Beratungsgespräch.

Im weiteren Verlauf informiert der Arzt über die geschlechtsspezifische Gesundheitsprävention. Anlassbezogen und mit Zustimmung der Versicherten kann auch eine körperliche Untersuchung erfolgen.

Stellt der Arzt fest, dass der Impfstatus gegen sexuell übertragbare Erkrankungen (HPV und Hepatitis B) nicht vollständig ist, kann ein Aufklärungsgespräch dazu stattfinden. Dies soll die Versicherte motivieren, die fehlenden Impfungen in Anspruch zu nehmen.
Für viele Mädchen und deren Eltern stellen die körperlichen und emotionalen Veränderungen verbunden mit der Pubertät eine Herausforderung dar. Zugleich stellt sich die Frage, wann der richtige Zeitpunkt für den ersten Besuch in einer Frauenarztpraxis ist. Die „Mädchensprechstunde M1“ bietet hierfür nun Gesprächs- und Beratungsleistungen.

Der Vertrag sieht drei GOP vor:

  • Einschreibung (81330): 10,- Euro
  • Beratung/Untersuchung (81331): 82,- Euro
  • Impfaufklärung (81332): 10,- Euro

Den Vertrag mit den notwendigen Dokumenten finden Sie hier.

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