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Nicht vergessen: Reichen Sie Ihre Fortbildungsnachweise für 2025 ein

Zur Teilnahme an diversen Verträge und Richtlinien ist der Nachweis von Fortbildungen verpflichtend. Bitte denken Sie auch in diesem Jahr an die Übermittlung Ihrer Fortbildungsnachweise an die KV Bremen.

Folgende Verträge und Richtlinien sind insbesondere davon betroffen:

  • Abklärungskolsposkopie
  • Akupunktur
  • DMP
  • Geriatrie
  • Herzschrittmacherkontrolle
  • HIV
  • Hörgeräteversorgung
  • Onkologie
  • Palliativ-medizinische Versorgung
  • Schmerztherapie

Wir erkennen grundsätzlich Nachweise einer Fortbildungsveranstaltung an, die von einer Ärztekammer/KV anerkannt oder zertifiziert wurden (z.B. Qualitätszirkel, Arzneimittelberatung, Seminare, Kongresse, Online CME- Fortbildung).

Nutzen Sie hierzu:

  • den Service der Ärztekammer Bremen zur automatischen Datenübermittlung ihrer Fortbildungsveranstaltungen. Dazu wählen sie sich im Portal der Ärztekammer mit ihren Log-In-Daten ein. Über den Menüpunkt "Meine Zustimmungen" > "Lesender Einblick in Fortbildungskonto" (Ich gewähre der KVHB eine lesende Einsicht in das Fortbildungspunktekonto) können Sie Ihre  Zustimmung erteilen. Ist die Zustimmung erteilt, werden Ihre Fortbildungsnachweise an die KV Bremen automatisch übermittelt, Sie müssen sich nicht weiter kümmern.

oder:

  • unseren Cryptshare-Dienst, der Daten (Bild- und Schriftdokumentationen) über das Internet verschlüsselt und DSGVO- konform an die KV Bremen übermittelt. Mit Schreiben vom 30.06.2022 haben Sie Ihre persönlichen Nutzerdaten zum Cryptshare erhalten. Ihre Unterlagen senden Sie bitte an: genehmigung@kvhb.de

 

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