Die Schnelltests sollen in Testzentren, Betrieben, Schulen und Kitas, aber auch in den Praxen niedergelassener Ärzte erbracht werden. Jeder Bürger hat nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 3. März Anspruch auf einen Test pro Woche. Die Kosten dafür sollen ab dem ab dem 8. März vom Bund übernommen werden. Allerdings gibt es aktuell weder die erforderliche Menge an Schnelltests auf dem Markt, noch ein konkretes Verfahren, wie Praxen die Leistung abrechnen können. Die Teststrategie soll dem Vernehmen nach schrittweise bis Anfang April umgesetzt werden.
Deshalb empfiehlt die KV Bremen ihren Mitgliedern aufgrund der unklaren Situation, noch keine Schnelltests für Patienten in den Praxen vorzunehmen. Die Regelungen zum Testen von Praxispersonal sind davon natürlich unbenommen. Sobald Details bekannt sind, wird die KV Bremen umgehend informieren.