Die neue Kostenpauschale 86522 (129,69 €) kann einmal im Behandlungsfall bei der Verabreichung von mindestens einem subkutan applizierten Tumortherapeutikum der ATC-Klasse L01-Antineoplastische Mittel abgerechnet werden.
Ausgenommen sind Medikamente der ATC-Klassen L01CH-Homöopathische und anthroposophische Mittel und L01CP-Pflanzliche Mittel.
Der Zuschlag (GOP 86522) ist nur unter Angabe des verwendeten Medikaments berechnungsfähig.
Die betroffenen Ärzte erhalten von der KV Bremen eine aktualisierte Genehmigung.