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Onkologie: Neue Kostenpauschale für subkutane medikamentöse Tumortherapie

Zum 1. Januar 2026 wurde die GOP 86522 für die subkutane medikamentöse Tumortherapie als Zuschlag zu den Kostenpauschalen 86510 und 86512 in die Onkologie Vereinbarung aufgenommen.

Die neue Kostenpauschale 86522 (129,69 €) kann einmal im Behandlungsfall bei der Verabreichung von mindestens einem subkutan applizierten Tumortherapeutikum der ATC-Klasse L01-Antineoplastische Mittel abgerechnet werden.
Ausgenommen sind Medikamente der ATC-Klassen L01CH-Homöopathische und anthroposophische Mittel und L01CP-Pflanzliche Mittel.

Der Zuschlag (GOP 86522) ist nur unter Angabe des verwendeten Medikaments berechnungsfähig.

Die betroffenen Ärzte erhalten von der KV Bremen eine aktualisierte Genehmigung.

 

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